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Organisation

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Aufgaben / Pflichtbereich
Unter dem Pflichtbereich versteht man das gesamte Gebiet einer Gemeinde. Die Feuerwehr Kirchberg ist in unserer Gemeinde die sog. „Pflichtbereichsfeuerwehr“ und ist für alle 18 Ortschaften der rund 21 km2 großen Gemeinde zuständig, in der  1.200 Menschen (ca. 350 Haushalte) leben. Weiters umfasst unser Pflichtbereich den ca.10 Kilometer langen Donauabschnitt zwischen Obermühl und Untermühl.

Die Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts. Im Einsatz werden die Feuerwehren als Hilfsorgane der Behörde tätig.
In Angelegenheiten der Schlagkraft sind die Feuerwehren an die Weisungen des Pflichtbereichskommandanten gebunden. In den übrigen Angelegenheiten des Feuerwehrwesens, insbesondere in den Angelegenheiten der inneren Organisation, des inneren Dienstbetriebes und der Geschäftsführung sind die Feuerwehren an die Weisungen der jeweils nach dem Landesgesetz dafür zuständigen Organe des O.Ö. Landesfeuerwehrverbandes gebunden.

Mannschaft ( Aktive Feuerwehrmitglieder )
Nach einjährigem, anstandslosen Dienst als aktives Mitglied hat dieses dem Feuerwehrkommandanten gegenüber das Gelöbnis nach der Dienstordnung für öffentliche Feuerwehren abzulegen. Die Aufnahme als Mitglied ist vollzogen durch die Aushändigung des Feuerwehrpasses, in dem alle wichtigen Vorgänge (z.B. Lehrgangsbesuch, Beförderungen, Leistungsbewerbe, usw.) einzutragen sind. Durch die Mitgliedschaft ergeben sich Rechte und Pflichten.

Reservisten
Feuerwehrmitglieder, die ihre gesundheitliche Eignung für den aktiven FW-Dienst auf Dauer verlieren, werden vom Feuerwehrkommando gemäß § 4 der Dienstordnung für die öffentlichen Feuerwehren in den Reservestand überstellt.
Den Feuerwehrmitgliedern der Reserve obliegen die den Feuerwehrdienst betreffenden Pflichten nur insoweit, als sie zu ihren körperlichen Fähigkeiten entsprechend zumutbaren Dienstleistungen herangezogen werden.